PFAS Infos
EU-weites PFAS–Verbot in Feuerlöschern ab Oktober 2026
Am 3. Oktober 2025 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 025/1988 veröffentlicht. Diese schreibt ein stufenweises Verbot von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen vor.
Ziel ist es, die sogenannten „Forever Chemicals“ aus dem Umlauf zu nehmen, da sie sich in der Umwelt nicht abbauen und erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken verursachen.
Warum Handlungsbedarf besteht?
Bei jedem Einsatz eines PFAS-haltigen Löschmittels können Boden, Grundwasser und Oberflächen dauerhaft kontaminiert werden. Bereits geringe Mengen reichen aus, um Sanierungsmaßnahmen im sechsstelligen Bereich auszulösen – die Verantwortung liegt beim Betreiber der Löschanlage bzw. des Feuerlöschers. Zudem müssen Rückstände und Altbestände als Sonderabfall entsorgt werden.
Was ändert sich?
PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen künftig nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
Ab 23. Oktober 2026
PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher dürfen nicht mehr verkauft oder neu befüllt werden.
Ab 23. April 2027
Alkoholbeständige PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen nicht mehr verkauft werden.
Spätestens bis 31.12.2030
Vollständiger Austausch aller PFAS-haltigen Handfeuerlöscher, auch in Spezialanwendungen (z. B. Luftfahrt, Industrieanlagen mit erhöhtem Risiko).
Unsere Empfehlung
- Überprüfen Sie umgehend Ihre vorhandenen Feuerlöscher auf PFAS-haltige Produkte.
- Planen Sie frühzeitig den Austausch gegen fluorfreie Alternativen (AFFF-Schäume).
- Veranlassen Sie eine fachgerechte Entsorgung vorhandener PFAS–haltiger Löschmittel über zertifizierte Fachbetriebe.
- Dokumentieren Sie den Austausch, um Ihre Nachweispflichten gegenüber Behörden zu erfüllen.
Unser Service für Sie
- Erkennung und Bewertung Ihrer vorhandenen Feuerlöscher
- Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel
- Austausch aller PFAS-haltigen Feuerlöscher Schulung Ihrer Mitarbeiter und Dokumentation für Audits