PFAS Infos

EU-weites PFAS–Verbot in Feuerlöschern ab Oktober 2026

Am 3. Oktober 2025 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 025/1988 veröffentlicht. Diese schreibt ein stufenweises Verbot von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen vor.

Ziel ist es, die sogenannten „Forever Chemicals“ aus dem Umlauf zu nehmen, da sie sich in der Umwelt nicht abbauen und erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken verursachen.

Warum Handlungsbedarf besteht?

Bei jedem Einsatz eines PFAS-haltigen Löschmittels können Boden, Grundwasser und Oberflächen dauerhaft kontaminiert werden. Bereits geringe Mengen reichen aus, um Sanierungsmaßnahmen im sechsstelligen Bereich auszulösen – die Verantwortung liegt beim Betreiber der Löschanlage bzw. des Feuerlöschers. Zudem müssen Rückstände und Altbestände als Sonderabfall entsorgt werden.

Was ändert sich?

PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen künftig nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Ab 23. Oktober 2026

PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher dürfen nicht mehr verkauft oder neu befüllt werden.

Ab 23. April 2027

Alkoholbeständige PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Spätestens bis 31.12.2030

Vollständiger Austausch aller PFAS-haltigen Handfeuerlöscher, auch in Spezialanwendungen (z. B. Luftfahrt, Industrieanlagen mit erhöhtem Risiko).

Unsere Empfehlung

  1. Überprüfen Sie umgehend Ihre vorhandenen Feuerlöscher auf PFAS-haltige Produkte.
  2. Planen Sie frühzeitig den Austausch gegen fluorfreie Alternativen (AFFF-Schäume).
  3. Veranlassen Sie eine fachgerechte Entsorgung vorhandener PFAS–haltiger Löschmittel über zertifizierte Fachbetriebe.
  4. Dokumentieren Sie den Austausch, um Ihre Nachweispflichten gegenüber Behörden zu erfüllen.

Unser Service für Sie

  • Erkennung und Bewertung Ihrer vorhandenen Feuerlöscher
  • Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel
  • Austausch aller PFAS-haltigen Feuerlöscher Schulung Ihrer Mitarbeiter und Dokumentation für Audits

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