FAQs zu Feuerlöschern
Welche Feuerlöschertypen gibt es für welchen Einsatzbereich?
Die Löschmittel sowie die Bauarten tragbarer Feuerlöschgeräte sind sehr vielfältig. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen die Entscheidung erleichtern, den richtigen Feuerlöscher für Ihren Bedarf zu ermitteln. In den vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften verabschiedeten Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133) wird eine Empfehlung zugunsten von Wasser- bzw. Schaumfeuerlöschern bei entsprechender Eignung ausgesprochen.
Der Pulverlöscher hat die größte Löschkraft und den breitesten Anwendungsbereich (Brandklassen A, B und C).
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Nachteilig sind die Verschmutzungs- und ggf. Korrosionsfolgen durch die Pulverstaubbelastung beim Einsatz. Es sollte also sofort nach dem Einsatz alles bis in den letzten Winkel gereinigt werden. |
Für die Wohnung sind Schaumlöscher zu empfehlen.
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Schaumlöscher bieten sich hier insbesondere deshalb an, weil das Löschmittel sehr wirksam ist und keine nennenswerten Verschmutzungen verursacht. Der Schaum kann leicht abgewischt werden (ähnlich wie Seifenschaum) und hat daher praktisch keine negativen Auswirkungen auf Einrichtungsgegenstände. |
Kohlendioxidlöscher (Co²) ersticken das Feuer. Sie können sinnvoll als Zweit- bzw. Ersatzgerät zum Einsatz kommen.
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Das Löschmittel ist rückstandsfrei. Das CO2 kann bei bestimmten Gegenständen nicht zu den tief sitzenden Glutbränden vordringen. Dadurch ist eine Wiederentzündung bei Möbeln, Holz und Papier möglich. |
Wer jemals vor einer brennenden Pfanne oder Fritteuse stand, weiß mit welcher Geschwindigkeit sich Speiseöl und -fett selbst entzünden kann. Jetzt das falsche Löschmittel, wie z.B. Wasser, und es kommt zur sogenannten Fettexplosion. Mit dem Spezial Öl- und Fettbrandfeuerlöscher sind Sie in so einem Fall bestens vorbereitet.
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Da brennendes Fett oder Öl bereits mehrere hundert Grad Celsius heiß ist, verdampft zugegebenes Wasser schlagartig. Durch diese explosionsartige Verdampfung wird das brennende Fett aus dem Behälter geschleudert. Fettbrandlöscher enthalten einen speziellen Schaum und sind einsetzbar in den Klassen A und B und sogar in der Brandklasse F bei der Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden. |
Welche Brandklassen gibt es für Feuerlöscher?
Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen: z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen: z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer
Brandklasse C: Brände von Gasen: z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas
Brandklasse D: Brände von Metallen: z. B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium
Brandklasse F: Brände von Speisefetten oder Ölen: z. B. Friteuse, Brennende Pfanne
Feuerlöscher werden nicht nur in der einzusetzenden Brandklasse, sondern auch in Ihren Löschmitteln unterschieden
Wasserlöscher können nur in der Brandklasse A eingesetzt werden. Sie verursachen mit Ihren max. 9 Liter Wasser einen geringen Wasserschaden und haben eine kühlende Wirkung. Beim Einsatz von Wasserlöschern ist laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung (unter 1000 Volt) ein Sicherheitsabstand von mind. 1 m einzuhalten. Der Einsatz bei Hochspannung (über 1000 Volt) ist nicht zulässig.
Schaumlöscher können in den Brandklassen A und B eingesetzt werden. Durch das Schaummittel im Löschwasser wird die Oberflächenspannung des Wassers herabgesetzt und kann somit besser als Wasser in dicht gepresste Stoffe eindringen. Sie verursachen mit Ihren max. 9 Liter Wasser einen geringen Wasserschaden und haben eine kühlende Löschwirkung. Bei Flüssigkeiten wird der Dampfdruck soweit abgesenkt, dass die brennbare Flüssigkeit keine ausreichende Menge brennbarer Dämpfe mehr produzieren kann. Weiterhin bildet das Schaummittel einen sauerstoffundurchlässigen Schaumteppich. Beim Einsatz von Schaumlöschern ist laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung (unter 1000 Volt ) ein Sicherheitsabstand von mind. 1 m einzuhalten. Der Einsatz bei Hochspannung (über 1000 Volt) ist nicht zulässig.
Pulverlöscher haben eine große Löschwirkung in den auf dem Feuerlöscher angegebenen Brandklassen. Ein Nachteil ist allerdings die Verschmutzung der Umgebung durch das Löschpulver. Beim Einsatz von Pulverlöschern ist laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung (unter 1000 Volt) ein Sicherheitsabstand von mind. 1m einzuhalten. Der Einsatz bei Hochspannung (über 1000 Volt ) ist nicht zulässig.
Das Löschpulver (und somit auch der Feuerlöscher) wird für folgende Brandklassen-Kombinationen angeboten:
ABC-Pulverlöscher haben eine kühlende, erstickende und antikatalytische Löschwirkung. Beim Schmelzen des ABC-Pulvers entzieht es dem Brandherd Wärmeenergie, wodurch es abkühlend wirkt. Durch das Schmelzen bildet das ABC-Pulver eine Salzschicht und verhindert eine Zufuhr von Sauerstoff.
BC-Pulverlöscher haben eine mechanische, erstickende und antikatalytische Löschwirkung.
D-Pulverlöscher haben eine kühlende, erstickende und antikatalytische Löschwirkung und spielen innerhalb des Vorbeugenden Brandschutzes kaum eine Rolle.
Kohlendioxidlöscher werden in der Brandklasse B und C z. B. in Küchen, Labors und Rechenzentren eingesetzt. Kohlendioxid ist ein rückstandsfreies Löschmittel. Kohlendioxidlöscher haben eine kühlende und erstickende Löschwirkung. Im Einsatz müssen sie laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung (unter 1000 Volt) einen Sicherheitsabstand von mind. 1m einhalten. Bei Hochspannung (über 1000 Volt) ist ein Sicherheitsabstand von 3-5m einzuhalten.
Für die Brandklasse F gibt es einen speziell dafür entwickelten Fettbrandlöscher, der nur für diese Brandklasse einsetzbar ist.
Eignung von Feuerlöschern für verschiedene Brandklassen

Tipps für den richtigen Einsatz von Feuerlöschern
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zu dem Wartungsintervall?
Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten muss spätestens alle zwei Jahre erfolgen, sofern keine kürzere Frist vorgeschrieben ist.
Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten darf seit dem 01.01.2008 nur von befähigten Personen durchgeführt werden.
Das bedeutet: Alle Sachkundigen (keine Ausnahme möglich) müssen ein zusätzliches Ergänzungsseminar besucht haben.
- „Sachkundige nach DIN 14406-4 für tragbare Feuerlöschgeräte/befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Schutz vor Druckgefährdungen – Geltungsbereich tragbare Feuerlöschgeräte”.
Dies wird anschließend im Instandhaltungsausweis/Sachkundigenausweis dokumentiert.
Jeder Prüfer muss dem Kunden diesen Ausweis vorlegen können. Andernfalls ist Vorsicht geboten und davon abzuraten, die Feuerlöschgeräte aus der Hand zu geben – egal, welche Ausrede der Prüfer hat!



