Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren

Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren
Als Partner von allen Herstellern bieten wir Ihnen umfassende Kompetenz rund um Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren.

Unsere Leistungen

  • Beratung
  • Planung
  • Installation mit Abnahmeprüfung
  • Wartung und Prüfung

Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren

Feuer- und Rauchschutztüren, Rauchschutzklappen und ähnliche bauliche Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschriebene „Feuerschutzabschlüsse“. Sie verhindern bei einem Brand, dass sich giftige Brandgase, Rauch und Feuer durch Wand- und Deckenöffnungen verbreiten können. So werden Menschen geschützt und Sachwerte bewahrt.

Das Gesetz: Der Gesetzgeber verlangt, dass Feuerschutzabschlüsse ständig geschlossen sind.

Der Nachteil: Geschlossene Türen behindern den Personen- und Warenverkehr.

Die Gefahr: Die Feuerschutzabschlüsse werden durch Keile o. ä. „Vorrichtungen“ offen gehalten. Die Abschlüsse erfüllen im Brandfall ihre Aufgaben nicht mehr, es besteht Lebensgefahr.

Die Lösung: Feststellanlagen halten Feuerschutzabschlüsse geöffnet. Personen und Waren können ungehindert passieren. Im Gefahrenfall, also schon bei Entstehung eines Brandes, werden die Feuerschutzabschlüsse geschlossen. Die Schutzfunktion tritt sicher in Kraft.

Das Funktionsprinzip: Feststellabschlüsse müssen selbstschließend sein. Damit aber der Personen- und Warenverkehr ungehindert passieren kann, halten Feststellanlagen im Normalbetrieb diese Abschlüsse offen. Entsteht ein Brand, erkennen die Brandmelder die erhöhte Rauchgaskonzentration. Die Türen werden freigeschaltet und schließen selbsttätig.

Funktionsbeschreibung Feststellanlagen:

Illustration zeigt die Funktionsweise einer Feststellanlage zum Schutz bei Brandrauch und Sicherung der Fluchtwege.
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