Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren
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Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren
Feuer- und Rauchschutztüren, Rauchschutzklappen und ähnliche bauliche Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschriebene „Feuerschutzabschlüsse“. Sie verhindern bei einem Brand, dass sich giftige Brandgase, Rauch und Feuer durch Wand- und Deckenöffnungen verbreiten können. So werden Menschen geschützt und Sachwerte bewahrt.
Das Gesetz: Der Gesetzgeber verlangt, dass Feuerschutzabschlüsse ständig geschlossen sind.
Der Nachteil: Geschlossene Türen behindern den Personen- und Warenverkehr.
Die Gefahr: Die Feuerschutzabschlüsse werden durch Keile o. ä. „Vorrichtungen“ offen gehalten. Die Abschlüsse erfüllen im Brandfall ihre Aufgaben nicht mehr, es besteht Lebensgefahr.
Die Lösung: Feststellanlagen halten Feuerschutzabschlüsse geöffnet. Personen und Waren können ungehindert passieren. Im Gefahrenfall, also schon bei Entstehung eines Brandes, werden die Feuerschutzabschlüsse geschlossen. Die Schutzfunktion tritt sicher in Kraft.
Das Funktionsprinzip: Feststellabschlüsse müssen selbstschließend sein. Damit aber der Personen- und Warenverkehr ungehindert passieren kann, halten Feststellanlagen im Normalbetrieb diese Abschlüsse offen. Entsteht ein Brand, erkennen die Brandmelder die erhöhte Rauchgaskonzentration. Die Türen werden freigeschaltet und schließen selbsttätig.
Funktionsbeschreibung Feststellanlagen:
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