Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

rauchmelder-2Ein Feuer ist unberechenbar. Meist entsteht es unbemerkt, vor allem nachts. Heimtückischer Brandrauch breitet sich rasant schnell aus; Kohlenmonoxid betäubt Menschen und Rauch vernebelt Fluchtwege. Rauchmelder können durch sichere Detektion den lebensrettenden Zeitvorsprung schaffen oder bei Entstehungsbränden den Einsatz des griffbereiten Feuerlöschers ermöglichen. Deshalb schreiben immer mehr Bundesländer Rauchmelder vor.

Die Landesregierung von Niedersachsen hat am 14.12.2010 im neuen Gesetzesentwurf der Niedersächsichen Bauordnung (NBauO) eine Rauchmelderplicht beschlossen. Laut Pressemeldung der Staatskanzlei sollen künftig Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, bestehende Wohnungen sollen nach vier Jahren in die Verpflichtung einbezogen werden. Dadurch soll der Einbau von Rauchwarnmeldern auf freiwilliger Basis beschleunigt werden. Genaue Termine für das Inkrafttreten wurden noch nicht bekannt gegeben.

Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Aygul Özkan begrüßte die Rauchmelderpflicht und sagte: „Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten. Sie erkennen Rauchentwicklung sehr früh und warnen die Betroffenen." Niedersachsen wird damit das zehnte deutsche Bundesland mit einer Rauchmelderpflicht sein. Zuletzt wurde in Sachsen-Anhalt eine Rauchmelderpflicht beschlossen.
Brände sind heute eine besonders elementare Bedrohung für uns Menschen, aber auch für unsere Umwelt und Güter. Die ständige Entwicklung neuer Werkstoffe und Materialien sowie ihre Anwendung stellen den Brandschutz immer wieder vor neue herausfordernde Aufgaben. Die Firma hanisch feuerschutz bietet mit Ihrem Dienstleistungsspektrum ein maßgeschneidertes Programm für den vorbeugenden Brandschutz.

Für die Auswahl eines Feuerlöschers ist zu berücksichtigen, dass Feuerlöscher mit geringerem Gewicht besser in der Handhabung sind, so dass möglichst 6 kg Feuerlöscher eingesetzt werden sollten. Außerdem ist im Hinblick auf Brandfolgeschäden durch Löschmittel der Hinweis aufgenommen worden, dass nach Möglichkeit Wasser bzw. Schaum stets der Vorrang gegenüber anderen Löschmitteln gegeben werden sollte.

Feuerlöscher müssen regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist Nachweis zu führen. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein.