Feststellanlagen / Brandschutztüren

Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren

Feuer- und Rauchschutztüren, Rauchschutzklappen und ähnliche bauliche Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschriebene „Feuerschutzabschlüsse“. Sie verhindern bei einem Brand, dass sich giftige Brandgase, Rauch und Feuer durch Wand- und Deckenöffnungen verbreiten können. So werden Menschen geschützt und Sachwerte bewahrt.

Das Gesetz: Der Gesetzgeber verlangt, dass Feuerschutzabschlüsse ständig geschlossen sind.

Der Nachteil: Geschlossene Türen behindern den Personen- und Warenverkehr.

Die Gefahr: Die Feuerschutzabschlüsse werden durch Keile o. ä. „Vorrichtungen“ offen gehalten. Die Abschlüsse erfüllen im Brandfall ihre Aufgaben nicht mehr, es besteht Lebensgefahr.

Die Lösung: Feststellanlagen halten Feuerschutzabschlüsse geöffnet. Personen und Waren können ungehindert passieren. Im Gefahrenfall, also schon bei Entstehung eines Brandes, werden die Feuerschutzabschlüsse geschlossen. Die Schutzfunktion tritt sicher in Kraft.

Das Funktionsprinzip: Feststellabschlüsse müssen selbstschließend sein. Damit aber der Personen- und Warenverkehr ungehindert passieren kann, halten Feststellanlagen im Normalbetrieb diese Abschlüsse offen. Entsteht ein Brand, erkennen die Brandmelder die erhöhte Rauchgaskonzentration. Die Türen werden freigeschaltet und schließen selbsttätig.

Funktionsbeschreibung Feststellanlagen:

Feststellanlage-funktionsbeschreibung






Als Partner von allen Herstellern bieten wir Ihnen umfassende Kompetenz rund um den vorbeugenden Brandschutz. Von der Beratung, Planung und Installation über die Abnahmeprüfung bis zur jährlichen Wartung alles in einer Hand.