Stützpunkt-Kundendienst der GLORIA GmbH

GLORIALOGO

 

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News

Wichtige Information zum Verbot fluorhaltiger Schaummittel

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STELLENANGEBOTE

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RÜCKRUF Löschdecken  der Marken GLORIA und PROTEX

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Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

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Service

Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten spätestens alle 2 Jahre, sofern nicht kürzer vorgeschrieben:

Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten darf nur, seit 01.01.2008 neue Vorschrift, von befähigten Personen durchgeführt werden!
Dieses bedeutet:
Alle Sachkundige (keine Ausnahme möglich) müssen ein zusätzliches nachfolgendes Ergänzungsseminar besucht haben:

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